Stellungnahme des Ortsverbandes zum Vorwurf der Rheder CDU „Land treibt Stadt in die Pleite“

(BBV-Artikel vom 24.Januar 2011)

Liebe CDU, das passt ja mal wieder.

Vereinfachen, versimpeln, einen Schuss Polemik und fertig ist der Neujahrsempfang.

Das dieser in einer Art vorgezogener politischer Aschermittwoch ausartet war nicht anders zu erwarten.

Das dabei ausgerechnet die CDU von Klientelpolitik spricht, hat schon kabarettistische Züge.

Sicher, durch die Veränderung der Schlüsselzuweisungen fehlen unserer Stadt 1,3 Millionen Euro.

Das ist unbestreitbar ein Schlag in das viel zitierte Kontor.

Aber wie kommen die veränderten Schlüsselzuweisungen zu Stande?

Es musste eine Grunddatenanpassung vorgenommen werden.

Die letzten Grunddaten aus 2003 sind auf der Basis von statistischen Daten aus 1999 (!) vorgenommen wurden.
Mit „Grunddatenanpassung“ werden die Datengrundlagen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG), die nicht jährlich aktualisiert werden, auf den neusten Stand gebracht. Dazu gehören vor allem: die Gewichtung der Einwohner (Hauptansatzstaffel) die Höhe der fiktiven Hebesätze für die Realsteuern (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) die Gewichtung des Soziallastenansatzes die Relation zwischen Gemeinden und Kreisen im Schüleransatz.

Bei den Vorwürfen der CDU handelt es sich um eine sehr einseitige und kurzsichtige Sichtweise auf den Sachverhalt.

Fakt ist, dass die Kommunen  im Jahr 2011 aus dem kommunalen Finanzausgleich 7,92 Mrd. € erhalten.
Damit wird mit dem GFG 2011 der zweithöchste Betrag aller Zeiten erreicht. Das Gemeindefinanzierungsgesetz für das Jahr 2011 enthält die  Maßnahmen zur Strukturverbesserung, die die von der rot-grünen Landesregierung bereits nachträglich für 2010 eingeführt hat. Die Kommunen müssen sich nicht mehr an der Konsolidierung des Landeshaushalts beteiligen. Außerdem erhalten die Kommunen 4/7 des Aufkommens der Grunderwerbsteuer (2011 = 138,7 Mio).

Das nicht alle Städte davon in der bisherigen Höhe profitieren liegt an der zwingend erforderlichen Anpassung der Berechnungsdaten.

Aktualisierungen der Datengrundlagen sind nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs NRW durchzuführen, wenn aufgrund neuer Erkenntnisse eine Korrektur notwendig wird.
Durch die Entwicklung der Ausgaben im sozialen Bereich in den letzten zehn Jahren haben sich zweifellos solche neuen Erkenntnisse ergeben. Dass daher Korrekturen vor allem beim Soziallastenansatz erforderlich sind, war bereits der alten Landesregierung bekannt. Sie hat es aber vermieden, rechtzeitig zu handeln.

Der nun vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis statistischer Berechnungen auf aktuellen Datengrundlagen. Zur Abmilderung der Umverteilungswirkungen, die sich aufgrund der Datenaktualisierung ergeben, hat die Landesregierung vorgesehen, dass die veränderte Gewichtung der Soziallasten im Jahr 2011 nur Hälfte berücksichtigt wird.

Anschuldigungen, es handele sich dabei um Klientelpolitik von Rot-Grün, die nur den Kommunen nutze, wo SPD und Grüne besonders stark wären, sind beschämende Unwahrheiten.

Auch Vorwürfe, Kommunen die anständig gewirtschaftet hätten müssten nun die Zeche für den Konsum anderer Städte zahlen, sind haltlos.

Wie bereits erklärt kommen die Änderungen vor allem durch die gewandelten Realitäten im Soziallastenbereich zu Stande.

Dass diese  Materie schwer zu vermitteln ist, ist uns bewusst.

Die CDU- geführte Landesregierung hätte diese Anpassung bereits 2008 vornehmen müssen, hat sich aber aufgrund des anstehenden Landtagswahlen und den bekannten Konsequenzen davor gedrückt.

Die Überbringer der schlechten Nachrichten sind manchmal die besseren Politiker.

Aber der Vorwurf das Land treibt die Stadt in die Pleite ist eine Vereinfachung auf die sich die Bürgerinnen und Bürger nicht einlassen sollten.

Aber das ist schwarzes Denken und auch nicht immer so einfach zu verstehen.

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