Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Die Ministerpräsident*innen der Länder und die Bundesregierung haben sich darauf geeinigt, eine bundesweite Pflicht von FFP2- oder OP-Masken einzuführen, um das Corona-Virus noch effektiver zu bekämpfen und die Ansteckungsgefahr weiter zu reduzieren.
Nach dieser Ankündigung sind die Preise teils um 150 Prozent bei Online-Versandanbietern angestiegen. Gerade Menschen mit geringem Einkommen, die ggf. noch weitere Angehörige mit Masken versorgen müssen (z.B. Kinder) können sich die FFP2-Masken teilweise nicht leisten.
Um einen Schutz auch der Mitbürger*innen mit geringem Einkommen sicherzustellen, bedarf es der Unterstützung.
Dies sollte umgehend geschehen und eine entsprechende Verteil-Infrastruktur unmittelbar eingerichtet werden.
Zum bezugsberechtigten Personenkreis zählen insbesondere Rheder*innen, die Bezieher von Grundsicherung im Alter, Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II), Sozialgeld oder andere Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, ggf. mit der Unterstützung von freien Trägern ein geeignetes und möglichst einfaches Verfahren zur Ausgabe der Masken abzustimmen.
Wir regen an, diese Entscheidung unmittelbar durch eine Dringlichkeitsentscheidung zu treffen und nicht zu warten, bis der Rat wieder zusammentritt. Auf diese Weise könnte den Bedürftigen schnell geholfen werden und zusätzlich dem Infektionsschutz aller Bewohner*innen dienen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Reinhold Störkmann
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