„Abfallpolitisches Ziel ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. Dabei sind das Wirtschaftswachstum und die mit der Abfallerzeugung verbundenen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt möglichst zu entkoppeln. Um die nach Paragraf sechs Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vorrangig anzustrebende Abfallvermeidung zu erreichen, gilt es u.a. die Abfallmenge zu verringern.“
(Zitat: Bundesumweltamt)
Die Zielerreichung, Verringerung der Abfallmengen, wird unterstützt, wenn der Verbraucher von der Vermeidung/Verringerung profitiert.
Leider unterstützt unsere gültige Abfallentsorgungssatzung durch ihre Tarifgestaltung nicht die Abfallvermeidung.
Daher beantragen wir, folgendes Ziel als zusätzliches Leitziel für das Politikfeldfeld „Abfallwirtschaft“ zu ergänzen:
„Müllvermeidung ist erwünscht und wird mittels entsprechender Tarifgestaltung belohnt.“
Eine entsprechende Überarbeitung der Abfallentsorgungssatzung ist erwünscht!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Reinhold Störkmann
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