Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
dass sich unser Klima verändert, wird mittlerweile nur noch derjenige bestreiten, der oder dessen Haus im letzten Sommer zufälligerweise keine nassen Füße bekommen hat.
Der Gesetzgeber hat auf sich wandelnde Umweltbedingungen mit der Festsetzung von Klimaschutzzielen reagiert, die inzwischen auch ihren Niederschlag in den Vorschriften des BauGB zur Bauleitplanung gefunden haben.
In § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) sind die Ziele von Klimaschutz und Klimaanpassung als Planungsbelang festgelegt. Damit werden sie Gegenstand der kommunalen Bauleitplanung und sind entsprechend abzuarbeiten.
Mit dem Festsetzungskatalog des § 9 BauGB stehen ausreichend Gestaltungsmöglichkeiten zur planungsrechtlichen Sicherung der Ziele von Klimaschutz und Klimaanpassung zur Verfügung.
Entscheidend für die Umsetzung sind eine offensive Herangehensweise und Einsatz der Festsetzungsmöglichkeiten im Sinne des kommunalen Klimaschutzes und der Klimaanpassung. Bereits in der Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans können mit den entsprechenden Festsetzungen die Weichen für eine klimaschützende Siedlungsentwicklung einer Kommune gestellt werden.
Hier sind Politik und Verwaltung gefragt, denn die Gemeinden haben über eine entsprechende klimaschutzbetrachtende Bauleitplanung maßgeblich Einfluss auf die spätere Energieeffizienz und Klimafreundlichkeit des Gemeindegebiets.
Dies beginnt bei der Frage einer geeigneten Standortwahl, der Kompaktheit der Bebauung, der Nutzungsmischung eines Quartiers, seiner klimafreundlichen Verkehrserschließung, der Sicherung von Grün- und Freiflächen z. B. als Hochwasserschutz oder als Klimafunktionsräume und reicht beispielsweise hin bis zu solarenergetisch optimierten Bebauungsformen.
Weiterhin sind Gebiete festsetzbar, in denen bei der Errichtung von Gebäuden bauliche und technische Maßnahmen für die Nutzung, Erzeugung oder Speicherung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien und/oder aus Kraft-Wärme-Kopplung beachtet werden müssen.
Unserer Meinung nach muss zukünftig standardmäßig anhand einer zu erstellenden Checkliste überprüft werden, welche klimaschützenden Festsetzungen bei der Erstellung eines neuen Bebauungsplans oder einer Bebauungsplanänderung angewendet werden können.
Dieses Vorhaben erzeugt keine Kosten, sondern generiert langfristig einen Mehrwert für unsere Stadt.
Daher beantragt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, dass in die zukünftigen Bauleitplanungen standardmäßig klimaschutzrelevante Festsetzungen aufgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Reinhold Störkmann
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